Salaamum alaikum!
Das arabische Wort خالد khālid muss nicht unbedingt etwas Unendliches respektive Ewiges beinhalten, sondern kann auch auf eine sehr lange, aber eben begrenzte Zeitdauer verweisen.
So heißt es etwa im arabisch-arabischen Wörterbuch „Umdatu-l-huffāz“ unter Verweis auf Sure 59:17: „Man sagt: Das ist das lange Verweilen. Und man sagt auch: Das ist das, was keine Ende hat.“
Und im arabischen-englischen Wörterbuch steht: „To remain, last long, live on, retain a youthful appearance, abide in a place, live without change or deterioration. It does not necessarily convey the idea of perpetuity… Yakhlud يخلد (imp. 3rd p.m.sing.): He will abide, will suffer for long.“
Das in Rede stehende Wort kommt im Quran in verschiedenen Flexionsformen so etwa achtzig Mal in Verbindung mit der Belohnung mit dem Paradies und der Bestrafung mit der Hölle vor. Manchmal erscheint als Verstärkung noch das zusätzliche Wort أبدا abadan mit der Bedeutung „stets, für immer“.
In diesem Zusammenhang wird diskutiert, ob denn die Strafe der Hölle wirklich unendlich und ewig ist oder ob nicht doch vielleicht die Zeitdauer zwar sehr lang, aber begrenzt verstanden werden könnte, zumal Allah doch der Allerbarmer und Allbarmherzige ist, und ob es gerechtfertigt ist, jemanden mit einer ewig andauernden Strafe zu belegen.
Nach meinem Verständnis ist Allah nicht nur allbarmherzig, sondern auch gerecht; ER fügt ergo niemandem ein Unrecht zu. In Sure 10:44 heißt es entsprechend: „Allah fügt den Menschen wirklich keinerlei Unrecht zu, sondern die Menschen fügen sich selbst Unrecht zu.“ Wenn also jemand der Strafe zugeführt wird, dann ist er auch selbst daran schuld.
In Sure 6:27-28 wird darauf hingewiesen, dass die vor das Höllenfeuer Gestellten beteuern, sie würden bei einer zweiten Chance Gläubige sein, woraufhin sie aber als Lügner bezeichnet werden und ihnen vorgehalten wird, dass sie sicher wieder zu dem zurückkehren würden, was ihnen verboten war.**
**Grundsätzlich können wir also sagen, dass das Bestrafen mit dem Höllenfeuer keine Ungerechtigkeit und auch keine Grundlosigkeit von Seiten Allahs darstellt.
Bleibt mithin die Frage: Muss denn diese Strafe unbedingt ewig sein? Bedeutet also das Wort خالد khālid im Quran eine unbegrenzte und ewige Zeitdauer?
Eine Bejahung dieser Frage könnte man mit 6:27-28 begründen, weil die zu Grunde liegende Schuld des Bestraften mit dessen Intention und Entscheidung einhergeht, stets in diesem Schuldzustand zu bleiben. Er trägt somit etwas ewig Bleibendes in sich, was sich sowohl auf das Diesseits als auch auf das Jenseits auswirkt.
Eine Verneinung dieser Frage könnte man damit begründen, dass linguistisch betrachtet das Wort خالد khālid nicht unbedingt das Ewig-Sein bedeuten muss, wie es beispielsweise in den beiden oben zitierten Wörterbüchern heißt.
Einen konkreten Vers im Quran, aus dem eindeutig hervorgeht, ob das Wort خالد khālid immer einen Ewigkeitscharakter in sich trägt oder nicht, kenne ich nicht. Deshalb lautet meine Ansicht: In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten. Und Allah tut, was ER will – im Lichte SEINER Barmherzigkeit und im Lichte SEINER Gerechtigkeit.
Salaam!